ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Grundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Vortragenden (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber im Zusammenhang mit Keynotes, Vorträgen, Moderationen sowie vergleichbaren Leistungen.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Änderungen oder Ergänzungen bestehender Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

Diese Bestimmungen sind fixer Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung inhaltlich und zeitlich entsprechend den getroffenen Absprachen zu erbringen.


2. Honorar

Das Honorar richtet sich nach Art, Umfang und Marktwert der jeweiligen Leistung und wird individuell vereinbart.

Vereinbarte Honorare gelten ausschließlich für das jeweilige Projekt und sind nicht auf andere Veranstaltungen oder Leistungen übertragbar.


3. Reise- und Aufenthaltskosten

Der Auftraggeber übernimmt sämtliche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten.

Sofern nicht anders vereinbart, umfasst dies insbesondere:

  • An- und Abreise

  • Unterkunft in einem Einzelzimmer inklusive Frühstück in einem Hotel gehobener Kategorie (mindestens 4 Sterne oder vergleichbarer Standard)


4. Zusatz- und Fremdkosten

Kosten, die im Rahmen der Vorbereitung oder Durchführung zusätzlich entstehen (z. B. externe Dienstleistungen oder besonderer Organisationsaufwand), werden gesondert verrechnet.


5. Technische Voraussetzungen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche technischen Anforderungen erfüllt sind.

Insbesondere ist eine fachkundige technische Betreuung bereitzustellen, die:

  • mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut ist

  • den technischen Aufbau sowie Sound- und Lichtcheck übernimmt

  • während der Veranstaltung für einen reibungslosen Ablauf sorgt

Alle technischen Einrichtungen müssen bei Eintreffen des Auftragnehmers vollständig funktionsfähig sein.

Übermittelte technische Anforderungen (Rider) sind verbindlicher Bestandteil der Vereinbarung.


6. Organisation und Infrastruktur

Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere:

  • gesicherte Park- und Abstellmöglichkeiten

  • erforderliche Zufahrts- und Zutrittsberechtigungen

  • entsprechende Akkreditierungen


7. Garderobe

Es ist eine abschließbare, ruhige und angemessen ausgestattete Garderobe in unmittelbarer Nähe zum Auftrittsort bereitzustellen.


8. Verpflegung

Während der gesamten Anwesenheit ist eine angemessene Verpflegung sicherzustellen.

Spätestens zum Beginn des Auftritts ist stilles Wasser auf der Bühne bereitzustellen.
Störende Abläufe (z. B. Ausschank während des Vortrags) sind zu vermeiden.


9. Zahlungsbedingungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars zu verlangen.

Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung fällig.

Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. verrechnet.

Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallenden Steuern, Abgaben oder Gebühren trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.


10. Stornierung und Terminänderung

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen bezogen auf das vereinbarte Honorar:

  • ab Buchungsbestätigung: 50 %

  • ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 100 %

Abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Eine Verschiebung ist nur nach Verfügbarkeit und gesonderter Abstimmung möglich.


11. Loyalität und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zu einem loyalen und professionellen Umgang miteinander.

Öffentliche negative Äußerungen über die jeweils andere Vertragspartei sind zu unterlassen.

Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen sowie Vertragsinhalte sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.


12. Sicherheit und Veranstaltungsablauf

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für einen sicheren und störungsfreien Ablauf der Veranstaltung.

Sollten Störungen auftreten, die eine Durchführung erheblich beeinträchtigen und nicht behoben werden können, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung abzubrechen. In diesem Fall bleibt das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig.


13. Nutzungsrechte und Aufzeichnungen

Die Erstellung, Verwendung und Weitergabe von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen sowie sonstigen Inhalten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Alle Inhalte und Präsentationen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.


14. Absage durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung aus wichtigen Gründen, insbesondere im Falle von Krankheit, abzusagen.

Im Falle einer krankheitsbedingten Absage ist auf Verlangen ein ärztliches Attest vorzulegen.

In diesem Fall wird – sofern möglich – ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.


15. Vertragsverletzung und Konventionalstrafe

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die jeweils verantwortliche Partei verpflichtet, eine Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Honorars zu leisten.

Dies gilt nicht in Fällen höherer Gewalt.


16. Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare und nicht beeinflussbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, insbesondere Krankheit, Unfall, Todesfall, behördliche Maßnahmen, Reiseausfälle oder vergleichbare Umstände.

In solchen Fällen wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


17. Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.


18. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Wien.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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